Bungalowdorf Briesensee
Januar, 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietungsgegenstand
1. Das „Bungalowdorf Briesensee“ vermietet private Ferienwohnungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2. Die in den Medien angegebenen und abgebildeten Ausstattungselemente sind Richtwerte. Im Einzelfall kann die
Ausstattung verändert sein.

Leistung
1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung des Bungalows. Bei
höherer Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und die mit angemeldeten Personen
eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann, oder der
Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Erstattung der eingezahlten Beträge. Das
„Bungalowdorf Briesensee“ verpflichtet sich, die reservierten Unterkünfte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu
stellen. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Diese Pflicht besteht
unabhängig davon, ob der Mieter die Unterkunft wirklich genutzt hat oder nicht.

Abschluss des Vertrages
1. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem „Bungalowdorf Briesensee“ gilt mit der Zusage und
Buchungsbestätigung des Vermieters als verbindlich geschlossen. Dies kann sowohl schriftlich als auch, wenn zeitlich
nicht mehr möglich, mündlich erfolgen. (nach § 535 BGB)

An- und Abreise
1. Der Wohnungsbezug ist ab 15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsabgabe muss bis 10 Uhr des
Abreisetages erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.

Preise
1. Die in Medien angegebenen Preise sind unverbindlich. Bei Anfragen und Buchungen für die die Standardpreise keine
Gültigkeit haben, wird der Interessent vor der Buchung hierüber informiert.
2. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit
nicht anders angegeben. Bettwäsche und Geschirrtuch werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
3. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei
als Personen.

Zahlung
1. Die Zahlung des Reisepreises erfolg auf Rechnung, die ca. 4 Wochen vor Reisebeginn den Mieter zugeht. Der
Reisepreis sollte 5 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Sollte das Entgelt nicht zur Fälligkeit auf dem Konto gutgeschrieben sein, so ist die Reservierungszusage
gegenstandslos. Da bis zum Tag des Reiseantrittes keine Stornierung stattgefunden hat, ist der Reisepreis in voller
Höhe fällig.
2. Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt, erscheint der Gast nicht oder reisen weniger Personen als gebucht
an, ist der volle Preis zu bezahlen.
3. Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes
verpflichtet und bereits gezahlte Beträge werden nicht rück erstattet.

Stornierung
1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn durch Rücktrittserklärung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom
Vertrag/Stornierung ist schriftlich zu erklären.
2. Die Stornierung einer getroffenen Reservierung ist wie folgt möglich:

Bis zu 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
Bis zu 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
Bis zu 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
Bis zu 11. Tag vor Reiseantritt 70 %
Bis zu 5. Tag vor Reiseantritt 90 %

Kündigung
1. Das „Bungalowdorf Briesensee“ behält sich vor, die Anmietung vor Ablauf der Vertragsdauer mit Angabe eines
wichtigen Grundes zu beenden. Wenn ein Missbrauch einer Ferienwohnung durch den Mieter vorliegt, ist der Vermieter
berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Sorgfaltspflichten
1. Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft
verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die
Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich
gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls
unverzüglich zu melden.

Hausordnung und Benutzung der Mietsache
1. Die Mieter sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten
Räumlichkeiten in der Informationsmappe aus. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen
ruhestörendem Lärm, durch Nachbarn im Mietobjekt kann sich der Vermieter das Recht vorbehalten die zur
Verfügungsstellung des Mietobjektes ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
2. Die Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen.
3. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet für die Kosten (neuer Schlüssel und/oder Austausch
des Schlosses) aufzukommen.

4. Besuch, den Sie wären Ihres Aufenthaltes empfangen, sei Bitte beim Vermieter rechtzeitig an zu melden.
Hierbei werden 2,00 EUR pro Person und Tag berechnet. Bei Personen die über Nacht bleiben, wird der
entsprechende Mietpreis angerechnet.
5. Tiere jeglicher Art sind nicht gestattet. Kleinere Haustiere bedürfen einer Absprache mit dem Vermieter.
6. Für Sach- und Personenschäden, die während des Aufenthaltes entstehen, wird keine Haftung übernommen